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   OLG Hamm, 13.08.1980 - 5 UF 108/80   

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OLG Hamm, 13.08.1980 - 5 UF 108/80 (https://dejure.org/1980,21749)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.1980 - 5 UF 108/80 (https://dejure.org/1980,21749)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 1980 - 5 UF 108/80 (https://dejure.org/1980,21749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO §§ 253, 323; GKG § 17
    Verfahrensrecht; Präklusion in einer erneuten Abänderungsklage; Geltung der zeitlichen Beschränkung des § 323 Abs. 3 ZPO auch bei vorgeschaltetem Armenrechtsverfahren; Auslegung eines als »Klage und Armenrechtsgesuch« bezeichneten Schriftsatzes bezüglich Klageeinreichung (§ ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 1126
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1980 - 5 UF 108/80
    Nach dem Ergebnis der von dem Senat durchgeführten Beweisaufnahme erhält die Klägerin von dem Zeugen F., um den es hier geht, keine Zuwendungen, die sie sich im Rahmen der Berechnung ihres Unterhaltsanspruchs gegen den Beklagten anrechnen lassen müßte; ihr sind derartige Zuwendungen auch nicht fiktiv als angemessene Vergütung für ganz oder fast unentgeltlich geleistete und normalerweise vergütete Dienstleistungen zuzurechnen (vgl. BGH FamRZ 1980, 40 = BGHF 1, 573; 1980, 665 = BGHF 2, 116).
  • BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78

    Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1980 - 5 UF 108/80
    Soweit das Amtsgericht - was nicht klar ersichtlich ist - durch das angefochtene Urteil vom 19. Februar 1980 die Unterhaltsrente der Klägerin nicht entsprechend den geänderten Verhältnissen angepaßt, sondern von der bisherigen Höhe unabhängig neu festgesetzt hat, ist dem nicht zu folgen (BGH FamRZ 1979, 694 = BGHF 1, 493; 1980, 771 = BGHF 2, 140).
  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80

    Minderung oder Aufhebung der Bedürftigkeit aufgrund eigenen Einkommens;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1980 - 5 UF 108/80
    Soweit das Amtsgericht - was nicht klar ersichtlich ist - durch das angefochtene Urteil vom 19. Februar 1980 die Unterhaltsrente der Klägerin nicht entsprechend den geänderten Verhältnissen angepaßt, sondern von der bisherigen Höhe unabhängig neu festgesetzt hat, ist dem nicht zu folgen (BGH FamRZ 1979, 694 = BGHF 1, 493; 1980, 771 = BGHF 2, 140).
  • BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79

    Berücksichtigung von Leistungen aufgrund einer sittlichen Pflicht bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1980 - 5 UF 108/80
    Nach dem Ergebnis der von dem Senat durchgeführten Beweisaufnahme erhält die Klägerin von dem Zeugen F., um den es hier geht, keine Zuwendungen, die sie sich im Rahmen der Berechnung ihres Unterhaltsanspruchs gegen den Beklagten anrechnen lassen müßte; ihr sind derartige Zuwendungen auch nicht fiktiv als angemessene Vergütung für ganz oder fast unentgeltlich geleistete und normalerweise vergütete Dienstleistungen zuzurechnen (vgl. BGH FamRZ 1980, 40 = BGHF 1, 573; 1980, 665 = BGHF 2, 116).
  • BVerfG, 27.04.1978 - 1 BvR 285/77
    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1980 - 5 UF 108/80
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 1. Familiensenats des Oberlandesgerichts Hamm an (FamRZ 1978, 446).
  • OLG Hamm, 03.03.1978 - 5 UF 188/78
    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.1980 - 5 UF 108/80
    Soweit vereinzelt die Auffassung vertreten wird, bei vorgeschaltetem Armenrechtsverfahren sei der Zugang des Gesuchs an den Gegner der für § 323 Abs. 3 ZPO maßgebliche Zeitpunkt (vgl. die Nachweise bei Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 323 Anm. 5 e, und Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO 38. Aufl. § 323 Anm. 4 B), vermag der Senat dem im Interesse der Rechtskraft des früheren Urteils und im Hinblick auf den klaren Wortlaut der Vorschrift nicht zu folgen (so schon Urteile vom 3. März 1978 - 5 UF 188/78 - juris; vom 29. November 1978 - 5 UF 334/78 - n.v., und vom 21. März 1980 - 5 UF 12/80 - n.v.).
  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei

    Die überwiegende Auffassung hält demgegenüber ein Abrücken von dem klaren Wortlaut des Gesetzes auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht für geboten, weil die arme Partei die rechtliche Möglichkeit habe, die Abänderungsklage ohne Zahlung eines Vorschusses auf die Gerichtskosten zustellen zu lassen (§ 65 Abs. 7 Nr. 3 GKG) und die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit entsprechender Vorschußpflicht in dem Verfahren vor dem Familiengericht nicht unumgänglich sei (OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 1149; OLG Hamm FamRZ 1980, 1126, 1127; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 619, 620; OLG Köln FamRZ 1979, 331; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 40. Aufl. § 323 Anm. 4B; Thomas/Putzo ZPO 11. Aufl. § 323 Anm. 5c; Wieczorek ZPO 2. Aufl. § 323 Anm. F II a 1; Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 3239; Heyde NJW 1972, 1867).
  • OLG Dresden, 19.09.1997 - 6 W 1000/97

    Kostentragungspflicht bei einem unbeabsichtigt in Gang gesetzten Verfahren;

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  • BGH, 03.03.1982 - IVb ZR 637/80

    Prozessvergleich über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen -

    Sie wird auch in der Rechtsprechung eines Teils der Oberlandesgerichte vertreten und in der Literatur überwiegend geteilt (u.a.: OLG Schleswig SchlHA 1978, 117; OLG Köln FamRZ 1978, 252, 253; OLG Zweibrücken FamRZ 1979, 929, 930; OLG Frankfurt (3. Familiensenat) FamRZ 1980, 894; OLG Hamm FamRZ 1980, 1126; ebenso die Kommentarliteratur zu § 323 ZPO: Baumbach/Lauterbach/Hartmann 39. Aufl. Anm. 5 A; Stein/Jonas/Schumann/Leipold 19. Aufl. Anm. IV 2; Thomas/Putzo 11. Aufl. Anm. 5; Wieczorek 2. Aufl. Anm. G II b; Zöller/Vollkommer 13. Aufl. Anm. VI 1; ferner: Finger, MDR 1971, 350; Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts 5. Aufl. Rdn. 790; Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 3252) und entspricht damit der derzeit herrschenden Meinung.

    Er mußte dies im übrigen auch nach der bisher herrschenden Rechtsauffassung tun, wenn der Titel des § 323 Abs. 4 ZPO bereits einmal durch ein Urteil abgeändert worden war, weil in einem solchen Fall § 323 Abs. 3 ZPO unmittelbar eingreift (OLG Frankfurt FamRZ 1980, 894; OLG Hamm FamRZ 1980, 1126).

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 74/84

    ... neuer Umstände bei der Abänderungsklage

    Andere Entscheidungen und Autoren verweisen dagegen den Rechtsmittelbeklagten, zu dessen Gunsten sich nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz Verhältnisse geändert haben, bei Meidung der Präklusionswirkung des § 323 Abs. 2 ZPO stets auf den Weg der Anschließung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1978, 446 und FamRZ 1980, 1126, 1127; Zöller/Vollkommer, ZPO 14. Aufl. § 323 Rdn. 34; Baumbauch/Lauterbach/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 323 Anm. 3 Be; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 159 VI 3; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 323 Rdn. A II a und C III c).
  • OLG Hamm, 02.06.1982 - 5 UF 31/81
    Der das vorliegende Verfahren einleitende Schriftsatz vom 28. Februar 1980 ist nur als Armenrechtsgesuch anzusehen, weil er dahin zu verstehen ist, daß eine Klage nur für den Fall der Armenrechtsbewilligung eingelegt sein soll (vgl. Senat FamRZ 1980, 1126).

    Der Senat hat zwar bisher die Auffassung vertreten (u.a. FamRZ 1980, 1126, 1127), daß die zeitliche Schranke des § 323 Abs. 3ZPO für Prozeßvergleiche nicht gelte; diese Ansicht hat der Senat mit der wohl herrschenden Meinung - aus Gründen der Rechtssicherheit (weitestmögliche Einheitlichkeit der Rechtsprechung) - im Anschluß an den Bundesgerichtshof (VI. Zivilsenat - FamRZ 1963, 558) geteilt.

  • OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageeinreichung bzw. Prozeßkostenhilfegesuch

    Das mithin allein vorliegende Prozesskostenhilfegesuch ist auch nicht dadurch zu einer wirksamen Klageschrift geworden, dass das Landgericht die "Klage" zugestellt hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1980, 1126, 1127; Zöller-Philippi, ZPO , 18. Aufl., § 117 Rdnr. 8; Baumbach-Hartmann, ZPO , 52. Aufl., § 253 Rdnr. 11).
  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 14/87

    Abänderung eines Prozeßvergleichs durch Urteil

    Was aber die prozessualen Voraussetzungen der erneuten Abänderung betrifft, liegt nunmehr eine Verurteilung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen im Sinne des § 323 Abs. 1 vor, so daß auch Abs. 2 und 3 der Vorschrift anwendbar sein müssen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1980, 1126, 1127; zustimmend Zöller/Vollkommer ZPO 15. Aufl. § 323 Rdn. 46).
  • OLG Hamm, 27.05.2013 - 32 Sa 8/13

    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits im Stadium der Prüfung der

    Die dennoch auf der Grundlage der Verfügung vom 07.01.2013 erfolgte Zustellung des klägerischen Schriftsatzes 03.01.2013 an den Beklagten zur Stellungnahme zum Verweisungsantrag vermag die Rechtshängigkeit nicht herbeizuführen, weil ein eindeutig gestelltes Prozesskostenhilfegesuch trotz entsprechender Sachbehandlung des Gerichts nicht zu einer Klageschrift wird (OLG Hamm FamRZ 1980, 1126, 1127; OLG Köln NJW 1994, 3360, 3361; OLG Dresden NJW-RR 1997, 1424; Zöller/Geimer, a. a. O., Rn 8).
  • OLG Koblenz, 03.09.1997 - 13 WF 942/97
    Bei gleichzeitiger Einreichung von Prozeßkostenhilfegesuch und Klage wird neben dem Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren auch der Rechtsstreit als solcher anhängig (vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 20. Auflage, § 117 Rdnr. 7), wenn nicht deutlich zum Ausdruck gebracht wird, daß die Klage nur für den Fall der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe als erhoben gelten soll (Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Kostenverzeichnis Nr. 1201, Rdnr. 22, mit zahlreichen weiteren Nachweisen OLG Hamm, FamRZ 80, 1126, 1127).
  • OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97

    Rechtshängigkeit bei Antrag auf PKH

    Das mithin allein vorliegende Prozeßkostenhilfegesuch ist nicht dadurch zu einer wirksamen Klageschrift geworden, daß das Landgericht die "Klage" zugestellt hat (OLG Köln, NJW 1994, 3360, 3361; OLG Hamm, FamRZ 1980, 1126, 1127; OVG Hamburg, RPfl 1986, 68; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 91, 92; LG Koblenz mit zustimmender Anmerkung Mümmler, JurBüro 1978, 449 f; MüKo- ZPO /Wax, § 117 Rdnr. 7; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., 5 117 Rdnr. 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 53. Auf 1., § 253 Rdnr. 11; vgl. auch BGH, FamRZ 1980, 13 1; Thomas/Putzo, ZPO , 2 0. Auf 1., § 117 Rdnr. 3) .
  • KG, 04.02.2008 - 2 W 121/07

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung für eine Widerklageerweiterung nach Instanzende

  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 50/82

    Geltendmachung eines Änderungsbegehren hinsichtlich eines Unterhaltsanspruchs

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